Was Recht ist muss Recht bleiben

Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort zu Gast an der Heinrich-Mann-Schule

Eine spannende und informative Debatte rund um den Begriff der Notwehr führte kürzlich der PoWi-Leistungskurs des Abiturjahrgangs von Julia Scheuermann mit Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort. Jost Ort war lange Jahre Oberstaatsanwalt in Hanau und kennt sich damit bestens aus, was es bedeutete, einem Täter eine Tat nachzuweisen oder eben doch zu erkennen, dass es sich um Notwehr gehandelt hat. Der PoWi-Kurs kam im Laufe der letzten zwei Jahre immer wieder auf dieses Thema zu sprechen und interessiert sich stark für alles, was mit Recht und Unrecht zu tun hat. So wurde Jost Ort als Experte in den Kreis des PoWi-LKs eingeladen. Die Schüler diskutierten intensiv viele verschiedene Fallbeispiele, die sie interessierten, und versuchten zu erkennen, wann ein Handeln tatsächlich Notwehr ist oder eben doch als rechtswidrig eingestuft werden kann. So wurden die Fälle mit den Paragraphen des Strafgesetzbuches sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches abgeglichen und auch mit eigenen Ideen verknüpft. Schnell wurde klar, dass das, was in Lehrbüchern steht, nicht immer genau so in die Praxis umzusetzen ist: Wer ist Angreifer? Wer ist Täter? Welche Beziehungen bestanden eventuell bereits vor der Tat? Mit welchem Abwehrmittel war das Opfer, warum ausgestattet? Gibt es Zeugen? Und viele andere Fragen müssen bei jedem einzelnen Fall geklärt und individuell betrachtet werden. So wurden auch ganz bekannte Fälle wie das Luftsicherheitsgesetz, die Entführung von Arbeitgeberpräsident Hans Martin Schleyer im Deutschen Herbst 1977 oder auch der Fall von Magnus Gäfgen aus dem Jahr 2003 analysiert und hinterfragt. Insgesamt war es für alle Beteiligten eine spannende und lehrreiche Veranstaltung.

Oberstaatsanwalt a.D. Jost-Dietrich Ort zu Gast im PoWi-Leistungskurs Q4.