Bilingualer Unterricht
An der HMS gibt es im Gymnasialzweig ein bilinguales Unterrichtsangebot von Jahrgangsstufe 6 bis 13.
Bili soll motivierten, lernorientierten und lernstarken Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Qualifikation in der Fremdsprache Englisch ermöglichen. Dies erfolgt in Form von Unterricht in mindestens einem erweiterten bilingualen Fach, in dem Englisch in zunehmendem Anteil die Unterrichtssprache ist.
In den Jahrgangsstufen 6 bis 13 sind die Sachfächer Geography (Geographie), Politics & Economics (Politik & Wirtschaft), History (Geschichte) und Physical Education (Sport). Die jeweilige Auswahl erfolgt auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Lehrkräfte und der Stundentafel für das jeweilige Schuljahr.
Die Stundentafel sieht für das Sachfach mindestens zwei Wochenstunden vor. Der bilinguale Unterricht in diesem Fach wird um eine Wochenstunde erweitert. Die Teilnahme daran erfolgt an Stelle des regulären Fachunterrichts. Damit ist das bilinguale Sachfach im Hinblick auf Benotung und Versetzungswirksamkeit dem Regelunterricht gleichgestellt.
Bilingualer Unterricht in den Jahrgangsstufen
Jahrgangsstufe 6/I: 1 Stunde EFU (Erweiterter Fremdsprachenunterricht)
als Kurse für Schüler, die nach Klasse 5 die unten genannten Zulassungskriterien erfüllen.
Jahrgangsstufe 6/II
Fachunterricht in „Geography“, „Politics & Economics“ oder „History“ jeweils nach Stundentafel plus eine Wochenstunde in diesen Fächern. Jedes dieser Fächer wird in mindestens einer Jahrgangsstufe unterrichtet.
Jahrgangsstufe E und Q
Die Teilnehmenden besuchen den Grundkurs „History“ und „PE“. Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit zum Erwerb des „Cambridge Certificate“, welches von vielen Arbeitgebern als Nachweis guter Englischkenntnisse anerkannt wird.
Die Fächer sind wie folgt verteilt:
Jahrgangsstufe 6/II: Geography
Jahrgangsstufe 7 und 8: Politics & Economics
Jahrgangsstufe 9 bis 13: History und Physical Education
Die Unterrichtssprache im bilingualen Sachfach ist in zunehmendem Umfang Englisch. Dies bedeutet, dass mündliche und schriftliche Leistungen, die in deutscher Sprache erbracht werden, angemessen zu berücksichtigen sind. Ziel ist einsprachiger Sachunterricht in der Fremdsprache spätestens ab Jahrgangsstufe 9.
Vor dem Eintritt in den bilingualen Unterricht werden die Eltern informiert und beraten. Die Eltern melden die Schüler an.
Teilnahme
Zulassungskriterien
Voraussetzungen für die Teilnahme am bilingualen Unterricht sind
– die Note 2 oder eine gute 3 im Fach Englisch
– besonderes Interesse für die bilingualen Fächer
– gutes Arbeits- und Lernverhalten.
Diese Kriterien gelten für die gesamte Teilnahmedauer am bilingualen Unterricht. Die Entscheidung über die Teilnahme am bilingualen Unterricht trifft im Einzelfall die Schulleitung auf Empfehlung der Englischlehrkraft und der Klassenleitung.
An- und Abmeldung
Die am EFU oder bilingualem Unterricht teilnehmenden Schülerinnen und Schüler bleiben mindestens bis zum Ende eines Schulhalbjahres im Kurs. Die Kurslehrkraft und die Schulleitung entscheiden über den Verbleib von Teilnehmenden im Kurs. Eine spätere Anmeldung zum bilingualen Unterricht ist in Ausnahmefällen zu Beginn eines neuen Schuljahres möglich. Hierbei gelten die oben genannten Zulassungskriterien. Austritt und späterer Wiedereinstieg sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.
Besonderheiten
Die Schülerinnen und Schüler im bilingualen Unterricht nehmen an einigen zusätzlichen Unterrichtsveranstaltungen teil. Im Rahmen des „History“-Unterrichts findet unter anderem eine Studienfahrt nach Manchester („Industrial Revolution“) statt. Alle zwei Jahre besteht die Möglichkeit für einige Schülerinnen und Schüler, am Austausch mit Oconomowoc (USA) teilzunehmen.
Leistungsbewertung
Die Bewertung der Leistungen in der Sekundarstufe I erfolgt nach den Maßgaben der jeweiligen Sachfächer. Pro Halbjahr ist ein schriftlicher Leistungsnachweis vorgesehen, dessen Ergebnis zu etwa einem Drittel in die Gesamtnote eingeht. Die Bewertung erfolgt auf der Grundlage der erbrachten fachlichen und inhaltlichen Leistung. Gravierende und gehäufte sprachliche Mängel beeinträchtigen die Bewertung. Die Mitarbeit im Unterricht geht zu zwei Dritteln in die Gesamtbewertung ein. Sie umfasst die Teilnahme am Unterricht, weitere schriftliche Leistungen, Präsentationen und Vokabelabfragen.
Die Teilnahme am bilingualen Unterricht wird sowohl im Zeugnis vermerkt als auch in Form einer Urkunde zertifiziert.
Bilingualer Unterricht im Realschulzweig
Sofern es eine ausreichende Anzahl von Interessenten gibt, die die oben genannten Kriterien erfüllen, werden in den Jahrgangsstufen 6 bis 10 bilinguale Kurse gebildet. Es gelten die oben aufgeführten Bedingungen.
