Erledigungen bei Ausblidungsbeginn

Lohnsteuerkarte

Mit Ausbildungsbeginn musst Du Deinem Ausbildungsbetrieb eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Du bekommst Deine Lohnsteuerkarte bei der Lohnsteuerstelle der Stadt- oder Gemeinde.

Ärztliche Untersuchung

Jugendliche, die eine betriebliche Ausbildung beginnen wollen, müssen sich untersuchen lassen. So schreibt es das Jugendarbeitsschutzgesetz vor. Die Untersuchung muss innerhalb der letzten vierzehn Monate vor Ausbildungsbeginn stattgefunden haben. Mit der ärztlichen Untersuchung wird sichergestellt, dass Du den gesundheitlichen Anforderungen der von Dir gewählten Berufsausbildung gewachsen bist. Die Untersuchung von einem Arzt Deiner Wahl ist kostenlos. Du musst lediglich dem Arzt einen Berechtigungsschein vorlegen. Große Unternehmen haben einen Werksarzt, der diese Untersuchungen auch durchführt. Erkundige Dich bei Deinem Vorstellungsgespräch. Beim Ordnungsamt erhältst Du den Berechtigungsschein.

Konto eröffnen

Da Ausbildungsvergütungen vom Arbeitgeber heute meistens nicht mehr bar ausgezahlt werden, brauchst Du zum Berufsstart ein eigenes Konto. Spätestens, wenn Du Dein erstes Geld auf Deinem Konto hast, wird Dir bewusst, dass Deine Ausbildungsvergütung eine Bruttovergütung ist. Dein Arbeitgeber zieht von dieser Bruttovergütung ab:

  • Die Lohnsteuer (und die Kirchensteuer)
  • Deine Beiträge zur Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung

bevor er Dir die Nettovergütung überweist. Viele Betriebe, zahlen „Vermögenswirksame Leistungen’ die besonders angelegt werden müssen, damit der Auszubildende die staatliche Sparzulage erhält. Frage Deinen Ausbildungsbetrieb, ob er solche Leistungen gewährt, und sprich dann mit dem Kundenbetreuer deiner Bank, wie Du dieses Geld am besten anlegst.

Krankenversicherung

Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet, Dich bei einer Krankenkasse anzumelden. Du kannst entscheiden, in welcher Krankenkasse Du angemeldet werden willst. Dein Krankenkassenbeitrag wird vorn Arbeitgeber der Kasse überwiesen. Die Hälfte Deines Beitrages zahlt der Arbeitgeber, die andere Hälfte wird von Deiner Ausbildungsvergütung abgezogen.

Rentenversicherung

Die Rentenversicherung ist eine Versicherung, die Dir bei Erwerbsminderung oder im Alter Rente zahlt. Für die Anmeldung zur Renten- und Arbeitslosen-Versicherung benötigst Du ein Versicherungsnachweisheft. Mit diesem erhältst Du eine Versicherungsnummer unter der Deine Beiträge unverwechselbar gespeichert werden. Sie sind die Grundlage für die Berechnung der Renten. Deine Krankenkasse beantragt bei der für dich zuständigen Rentenversicherungsanstalt dieses Heft, das Du dann Deinem Arbeitgeber geben musst. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, Dich bei der Versicherungsanstalt anzumelden und die Beiträge zu überweisen. Auch hier zahlt der Arbeitgeber die eine, Du die andere Hälfte des Beitrags, der monatlich bezahlt werden muss.

Arbeitslosenversicherung

Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhältst Du, wenn Du in den letzten drei Jahren vor der Arbeitslosmeldung 360 Kalendertage Beiträge gezahlt hast. Der Beitrag wird wiederum je zur Hälfte von dir und Deinem Ausbildungsbetrieb bezahlt und muss vom Ausbildungsbetrieb überwiesen werden. Für Arbeitslosenhilfe müssen 150 Kalendertage Beiträge gezahlt worden sein.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung tritt für Dich ein bei Arbeitsunfällen, bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte sowie bei Berufskrankheiten. Die Beiträge zur Unfallversicherung zahlt Dein Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, für Dich eine solche Versicherung bei der für Deinen Ausbildungsbetrieb zuständigen Berufsgenossenschaft abzuschließen. Bei Ausbildungsvergütungen unter 305,- Euro zahlt der Arbeitgeber auch deinen Anteil für die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Das Arbeitsamt gewährt Berufsausbildungsbeihilfe, wenn

  • Deine Ausbildungsvergütung zu gering ist
  • und Deine Eltern keine Möglichkeit haben, Dich finanziell zu unterstützen, und wenn Du nicht bei Deinen Eltern wohnen kannst.

Den Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe kannst Du bei der Berufsberatung des Arbeitsamtes Deines Wohnortes stellen. Erkundige Dich rechtzeitig beim Berufsberater des Arbeitsamtes, ob Du eine Beihilfe erhalten kannst und wie hoch sie sein wird.

Beihilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz

Auszubildende können – soweit eine Förderung nach anderen Vorschriften nicht möglich ist – Beihilfen nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten. Auskunft erteilt Dir das Sozialamt der Gemeindeverwaltung.