Verbot des Mitführens von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen an hessischen Schulen

Ab dem 18. August 2025 tritt ein landesweit einheitliches Mitführverbot von Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen für alle hessische Schulen in Kraft.

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Der neue Erlass orientiert sich an der „Verordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs“, welche bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten ist und das Verbot des Führens von Waffen und Messern aller Art regelt. An dieser Verordnung orientiert sich der neue Erlass für die hessischen Schulen.
Die Regelung schafft Rechtsklarheit und gilt auch ohne Umsetzung in der Schulordnung für alle öffentlichen Schulen.

Darin wird unter anderem ausgeführt, dass bei Verstößen von Schülerinnen und Schülern gegen den Erlass die üblichen pädagogischen und ordnungsrechtlichen Maßnahmen des Hessischen Schulgesetzes Anwendung finden.

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