Handykonzept

Mit dem Gesetz zur Einführung von Smartphone-Schutzzonen an Hessens Schulen (§ 69 Abs. 7 HSchG) wurden wir beauftragt, ein Konzept für die Nutzung digitaler Endgeräte („Handykonzept“) für die HMS zu erstellen. Mit den Regelungen soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche sich besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden sowie das soziale Miteinander gestärkt werden.

Die folgenden Dokumente enthalten alle an der Heinrich-Mann-Schule geltenden Regelungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.